Umwelt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung

Ein schriftlicher Analysenauftrag mit Angabe von Art und Umfang der gewünschten Dienstleistungen bildet die Grundlage für eine einwandfreie Ausführung.

Annullierung

Bei Widerruf eines Auftrages werden die bereits erledigten Arbeiten zum geltenden Tarif verrechnet.

Messmethodik

Die Methodenbeschreibungen zu den aufgeführten Analysen können im Labor erfragt werden. Die Untersuchungen richten sich nach offiziell anerkannten Standardmethoden. Fehlen solche, so bedient sich die SGS Aargau GmbH selbst entwickelter Verfahren, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Als akkreditiertes Labor verfahren wir strikt nach der Norm EN ISO/IEC 17025:2017 bzw. SN EN ISO/IEC 17025:2018. Der Geltungsbereich mit den entsprechenden Prüfverfahren ist unter der STS-Nr. 0608 bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle einsehbar.

Tarife

Die in der Preisliste aufgeführten Preise gelten für Einzelanalysen. Preisreduktionen für grosse Probenserien oder Daueraufträge können projektbezogen vereinbart werden. Zusatzaufwand wird, sobald absehbar, sofort mit dem Kunden besprochen. Weitere Dienstleistungen können auf Anfrage angeboten werden. Durch die Kostenentwicklung bedingte Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Lieferfristen

Die Bearbeitungszeit der Aufträge richtet sich nach deren Art und Umfang. Es wird eine möglichst speditive Erledigung zugesichert. Unvorhersehbare Personal- oder Apparateausfälle können die vereinbarten Lieferfristen verzögern. Der Kunde wird umgehend informiert.

Zahlungsbedingungen

30 Tage ab Faktura-Datum netto.

Proben- und Datenaufbewahrung

Das Probenmaterial bleibt Eigentum des Auftraggebers. Die Reste von nichtverderblichen Proben werden kostenlos 3 Monate gelagert. Untersuchungsergebnisse werden mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Eine Rücksendung der Proben erfolgt nur bei Kostenübernahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber informiert das Labor über eventuelle, besondere Gefährdungen, die von seinen Proben ausgehen könnten.

Vergabe von Unteraufträgen

SGS Aargau GmbH kann bei Bedarf und unter Beibehaltung der im QM-System festgelegten Sorgfaltspflicht aussenstehende Fachleute oder andere Laboratorien beiziehen.

Geheimhaltung

Die Untersuchungsbefunde unterliegen der Vertraulichkeit und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Herausgabe von Informationen ist nur zulässig, als es die sachgemässe und weisungskonforme Auftragsausführung erfordert. Beigezogene Fachleute oder andere Laboratorien haben sich ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

Haftung

Die im Analysenbericht aufgeführten Resultate beziehen sich ausschliesslich auf die der SGS Aargau GmbH zugestellten und untersuchten Proben. Die SGS Aargau GmbH haftet für den direkten Schaden, sofern der Kunde nachweist, dass die SGS Aargau GmbH vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat. Generell beschränkt sich die Haftung der SGS Aargau GmbH auf das jeweilige Auftragsvolumen. Jegliche darüber hinausgehende Haftung der SGS Aargau GmbH für indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn, Mangelfolgeschäden etc. wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

PDF AGB

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